Kursangebot

Sportbootführerschein
See (SBF – See)

Wer ein Motorboot/ Segelboot auf den Seeschifffahrtstraßen und innerhalb der3-sm-Zone der Meere mit einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS)steuern möchte, benötigt den gesetzlich vorgeschriebenen Führerschein für Sportboote und -yachten.


Eine Unterscheidung zwischen Motor- und Segelyacht erfolgt nicht. Auch Begrenzungen bezüglich der Schiffslänge oder Motorleistung sind nicht vorhanden.

Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Auf den Binnenwasserstraßen wird der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnen für Motorleistungen über 11,03 kW (Rhein ab 3,68kW) benötigt. Er gilt auf den Binnenwasserstraßen für Sportboote bis zu einer Länge von unter 20 Meter, auf dem Rhein unter 15 m.

Beide Scheine gelten ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke, jedoch nicht für den gewerblichen Bereich.

Wichtig zu wissen


In fast allen europäischen Ländern ist der SBF ebenfalls Pflicht, denn im Ausland gilt generell: „Es muss stets der Führerschein nachgewiesen werden, der im Heimatland für dieses Fahrzeug Pflicht ist.“

Bei einem Unfall im Ausland, vor allem mit Personenschaden, wird meist ein gültiger amtlicher Befähigungsnachweis für das zu befahrende Gewässer gefordert. Auch der Versicherungsschutz kann davon abhängen.

Vercharterer etwas größerer Yachten verlangen meist den Sportküstenschifferschein. Gültig ist dieser amtlichen Führerschein im Küstenmeer, also bis zu 12 sm von der Küstenbasislinie entfernt. Erlangt werden kann der Küstenschifferschein, nachdem Sie mit Ihrem SBF-See
mind. 300 sm im Küstenmeer als Schiffs- oder Wachführer zurückgelegt haben. Auch Kurse zum SKN bieten wir Ihnen an

Alle amtlichen Sportbootsführerscheine sind international gültig. Voraussetzungen: mind. 16 Jahre. Ärztliches Attest mit Sehtest, Farbsehtest und Hörtest vom Hausarzt auf vorgeschriebenen Formblatt zur Prüfungsanmeldung ist notwendig.

Funkzeugnis See SRC
(Short Range Certificate)

Das neue, beschränkt gültige UKW- Funkbetriebszeugnis „Short Range
Certificate“ wird benötigt, sobald ein Funkgerät an Bord ist, egal ob es sich um eine fest eingebaute Anlage oder um ein Handfunkgerät für den Seefunk handelt.

Seit 1999 sind alle Seefunkgeräte für GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ausgelegt. Bis zum Jahr 2005 reichte es aus, dass eine Person an Bord das notwendige Funkzeugnis hatte.

Heute muss der verantwortliche Schiffsführer im Besitz
eines – für das vorhandene Gerät – gültigen UKW-Sprechfunkzeugnisses sein.

Funkzeugnis Binnen (UBI)

Für sogenannte Kombi-Anlagen, die zusätzlich zum UKW-Seefunk auch auf Binnenschifffahrtsfunk (ATIS) umgeschaltet werden können,
benötigt der Schiffsführer neben dem SRC zusätzlich das UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).

Auch auf Charteryachten, die mit UKW-Funk ausgerüstet sind, muss die
Schiffsführung neben der gültigen Fahrerlaubnis auch das aktuelle Short Range Certificate und ggf. das UBI vorweisen können.

Beide UKW-Sprechfunkzeugnisse haben internationale Gültigkeit

Fach- und Sachkundenachweis Seenotsignalmittel (FKN,SKN)

Nahezu alle seegängigen Boote und Yachten sind mit pyrotechnischen
Seenotsignalmitteln (Signalpistole mit Munition, Fallschirm- u. Signalraketen, Handfackeln und Rauchsignalen) ausgerüstet bzw. sollten ausgerüstet sein.

Um eine Seenotsignalpistole erwerben zu können, ist eine grüne Waffenbesitzkarte notwendig. Beantragen kann sie nur, wer den Sachkundenachweis Seenotsignalmittel vorlegen kann.

Der Fachkundenachweis für die pyrotechnischen Signalmittel ist im SKN enthalten.

Wir bilden Sie nicht nur aus, sondern nehmen auch die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Prüfungen zum Sach- und Fachkundenachweis ab.

Hinweise zu unseren Kursen

Lernen braucht Zeit und die richtige Methodik

Sie erlernen den Unterrichtsstoff intensiv in kleinen Gruppen und mit ausreichend Zeit für Übungen.
Bewusst bieten wir keine Crash-Kurse an, denn es entspricht nicht unserer Auffassung, Sie mit einem Minimalwissen in die Prüfung zu schicken.

Wir möchten Ihnen das notwendige Wissen vermitteln, damit Sie die Prüfungen bestehen und anschließend als Skipper eine Yacht sicher und verantwortungsvoll führen können. Denn eines ist klar, die Verantwortung für Schiff und Crew tragen Sie als verantwortlicher Schiffsführer.

Um Ihnen einen qualitativ hohen Ausbildungsstandard anbieten zu können, ist es für unsere Sportbootschule unerlässlich, dass die Ausbilder über die Entsprechenden Qualifikationen und mehrjährige Erfahrungen verfügen.

Die seit Jahren gleichmäßig hohen Erfolgsquoten sprechen für sich.
Auch nach den Prüfungen sind wir für sie da und bieten Ihnen an:
– Radarlehrgang
– Gezeitentraining
– Skipper-Training
– Nachtfahrten
– Navigationstraining
– Beratung beim Boots- u. Yachtkauf